Friedhofs-Gebührenordnung Emskirchen/Rennhofen
Liebe Gemeindeglieder und alle, die Sie ein Grab auf unserem Friedhof unterhalten,
mit dieser Nachricht möchten wir Sie davon in Kenntnis setzen, dass zum 01.07.2019 für den Friedhof der Kirchenstiftung Emskirchen und der Filiale Rennhofen eine geänderte Friedhofsgebührenordnung in Kraft tritt. Der Kirchenvorstand hat die Änderung in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen. Mit Schreiben der Landeskirchenstelle in Ansbach wurde die Änderung am 15.05.2019 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Folgende Gründe haben dies nötig gemacht:
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Bisher haben Sie als Nutzungsberechtigter einer Grabstelle neben der Grabnutzungsgebühr zusätzlich pro Jahr eine Friedhofsunterhaltungsgebühr bezahlt, die 2015 mit 5 Euro erhoben und 2016 auf 10 Euro erhöht wurde.
Diese Erhöhung führte zu massiven Beschwerden gegenüber der Friedhofsverwaltung bis hin zur Landeskirchenstelle in Ansbach. - Letztere hat daraufhin die Höhe der Friedhofsunterhaltungsgebühr geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass diese von 10 auf 42 Euro erhöht werden müsste, um den Friedhof mit seinen Wegen, Mauern und dem Baumbestand und allem sonstigem beweglichen oder unbeweglichem Gut, wie z.B. den Wasserentnahmestellen, zu erhalten.
- Diese Erhöhung um das Vierfache fanden wir Ihnen gegenüber nicht vermittel- und zumutbar.
- So ist der Kirchenvorstand der Empfehlung der Landeskirchenstelle gefolgt und hat beschlossen, die Friedhofsunterhaltungsgebühr auch im Hinblick auf den enormen Verwaltungsaufwand bei der Einziehung und Überprüfung der Zahlungen abzuschaffen.
- Um den Friedhof in seiner heutigen Erscheinung auch dauerhaft in gutem Zustand zu erhalten und ausreichende Mittel dafür zu besitzen, beschloss der Kirchenvorstand in obengenannter Sitzung die Erhöhung der Grabnutzungsgebühren, die auf den ersten Blick hoch erscheinen, im Vergleich mit der Friedhofsunterhaltungsgebühr, die wir erheben müssten, jedoch deutlich geringer ausfallen.
Gebührenordnung (in Auszügen)
des Friedhofs der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Emskirchen und des Friedhofs der Evang.-Luth. Kirchenstiftung Rennhofen.
Vom 28.03.1961, geändert mit Beschluss des Kirchenvorstands vom 21.02.2019 (Anlage zur Friedhofsordnung vom 18.05.2017)
kirchenaufsichtlich genehmigt vom 15.05.2019, Aktenzeichen Az. 68/20, 68/52
gültig mit Bekanntmachung vom 01.07.2019
- Allgemeines
- Die Laufzeit aller Gräber in Emskirchen beträgt 20 Jahre, für Urnengräber 10 Jahre, für Kindergräber (für verstorbene Kinder bis 10 Jahre) 15 Jahre.
Die Laufzeiten aller Gräber in Rennhofen beträgt 25 Jahre, für Urnengräber 20 Jahre. Diese Ruhezeiten gelten vorläufig. - Bei Verlängerungen von Grabstätten unabhängig von einer Bestattung fallen die Gebühren für die Verlängerung der Nutzung anteilig nach Jahren an.
- Die Laufzeit aller Gräber in Emskirchen beträgt 20 Jahre, für Urnengräber 10 Jahre, für Kindergräber (für verstorbene Kinder bis 10 Jahre) 15 Jahre.
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Grabnutzungsgebühren
2.1. Wahlgrab
600,-- Euro 2.2. Doppelgrab
900,-- Euro 2.3. Urnengrab
360,-- Euro 2.4. Urnennische
950,-- Euro 2.5. Kindergrab
150,-- Euro 2.6. Gruft (Grabkammer)
750,-- Euro 2.7. Einzelurnengrab mit kompostierbarer Urne und Grabplatte auf dem Grabfeld 9 (Friedwiese unter den Bäumen keine Verlängerung möglich)
850,-- Euro